Die Entscheidung über eine endgültige Trennung an sich ist schon schwer genug. Wenn das Paar durch eine Immobilie aneinander gebunden ist, verkompliziert das den Trennungsprozess zusätzlich. Oft wird das gemeinsame Haus bei einer Scheidung verkauft. Wir von der FUNDAMENTA Baupartner GmbH aus Magdeburg zeigen, worauf hier zu achten ist, und welche Alternativen es möglicherweise gibt.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Eheleute, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben in einer Zugewinngemeinschaft. Unter Zugewinn wird das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen bezeichnet, darunter:
- Bankguthaben und Wertpapiere
- Eigene Firma
- Autos und andere Luxusgüter
- Grundstücke und Immobilien
Hat beim Vergleich des Vermögenswertes vor und nach der Ehe einer oder eine der beiden Eheleute einen höheren Zugewinn als die Gegenpartei, kann ein Zugewinnausgleich in Form einer Geldzahlung geleistet werden. Dieser ist jedoch nicht verpflichtend.
Der beste und einfachste Weg für alle Seiten ist, wenn beide sich friedlich über die Aufteilung einigen. Oft werden wichtige Entscheidungen im Scheidungsprozess jedoch von emotionalen Faktoren beeinflusst, deshalb sollten Sie sich genug Zeit lassen und alles in Ruhe überlegen.
Bei einem Haus, das ebenfalls zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird, gestaltet sich eine gerechte Aufteilung etwas schwierig, deshalb kommt es meistens zu einem Verkauf.
Was ist bei einem Immobilienverkauf während und nach der Scheidung zu beachten?
Der Hausverkauf ist die unkomplizierteste Option, um das gemeinsame Vermögen zu teilen. Bei einem Verkauf wird Ihre Immobilie genau bewertet und Sie bekommen den Wert Ihrer Anteile in Geld ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Anteile dem Ex-Partner bzw. der Partnerin zu überlassen, falls dort der Wunsch besteht, das Haus für sich zu behalten. In diesem Fall bekommen Sie den Wert Ihrer Anteile ausgezahlt und das Haus hat nun einen alleinigen Eigentümer bzw. eine alleinige Eigentümerin.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie auch dann, wenn Sie bereits getrennt leben, immer noch rechtlich als Eheleute gelten. Das bedeutet, dass eine Entscheidung über den Verkauf einer Immobilie nur dann möglich ist, wenn beide ihre Einwilligung geben. Die Einwilligungspflicht besteht bis zur Scheidung. Um eine Immobilie während der Trennungszeit zu verkaufen, müssen beide Eheleute ihr Einverständnis geben, auch wenn nur eine oder einer von ihnen im Grundbuch eingetragen ist.
Ein gemeinsames Haus vermieten
Eine andere Methode, ein Haus zu teilen, ist der Umbau der Immobilie in zwei gleich große separate Teile. So darf nun jeder und jede für sich über seine oder ihre Hälfte des Hauses Entscheidungen treffen. Dazu muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Auch wenn dieser Prozess unkompliziert zu sein scheint, könnte es Schwierigkeiten beim späteren Verkauf eines der Teile geben.
Wenn eine Scheidung friedlich erfolgt, bietet es sich an, die Immobilie zu behalten, um diese anschließend zu vermieten. Auch hier werden die Mietkosten, die Sie bekommen, aufgeteilt. Die Aufteilung kann sowohl nach gemeinsamer Absprache oder bei einer Rechtsvertretung erfolgen. Eine Hausvermietung ist immer eine gute Zukunftssicherung und bietet ein stabiles passives Einkommen.
Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten!
Wie Sie mit dem gemeinsamen Haus vorgehen, ist allein Ihre Entscheidung. Wichtig dafür ist, dass Sie Ihre Immobilie stets professionell bewerten lassen. Nur so kennen Sie ihren genauen Wert und können einen fehlerfreien Teilungsprozess garantieren. Hierzu und bei weiteren Fragen rund um das Thema konsultieren Sie gerne unsere Fachleute von FUNDAMENTA, dem Bauunternehmen in Magdeburg.